Verpflichtende Prüfung gegen die UN-Listungen

mit dem Ziel der Bundesregierung, geltende Sanktionen zukünftig effektiver und schneller umzusetzen, wurde das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II verabschiedet und die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion aktiv.
Viel wichtiger für Sie ist, dass im gleichen Zuge auch das Außenwirtschaftsgesetz angepasst wurde. Durch den ergänzten § 5a werden die Listungen (Bereitstellungsverbote) der UN ohne Umweg und Zeitlücken in geltendes Recht überführt.
Das bedeutet: Deutsche Unternehmen müssen die UN-Sanktionen befolgen, sobald sie veröffentlicht werden. Bisher waren sie erst relevant, wenn die EU die Sanktionen auch auf die Common Foreign and Security Policy List (CFSP-Liste) übernommen hat.

Was ist zu tun?

Damit Sie die neuen Gesetze befolgen können, sollten Sie im Sanktionsmonitor FORMAT-SAM die Consolidated United Nations Security Council List (UNCL) im Einsatz haben. Ihr Administrator hat die Möglichkeit, direkt im FORMAT-SAM einzusehen, über welche Sanktionslisten Sie in Ihrem Datenabonnement verfügen.
Vorher nur im Paket Vario enthalten, bieten wir die UNCL nun auch als einzelnes Abonnement an. Sollten Sie noch nicht regelmäßig Ihre Geschäftspartnerdaten gegen diese Sanktionsliste prüfen, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihr Datenabonnement zu erweitern.