Schnell und up to date sein – das ist unsere Devise, wenn es darum geht, alle gültigen Sanktionslisten bereitzustellen.
In diesem Rahmen ist ab sofort die Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) Entity List buchbar.
Wir informieren Sie über die Hintergrundinformationen und sprechen unsere Sanktionslisten-Empfehlungen aus.
Hintergrundinformationen
Die UFLPA Entity List wurde vom Department of Homeland Security veröffentlicht. Hintergrund: Die verschärften Maßnahmen der USA gegen die vermutlichen Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China, insbesondere in der uigurischen autonomen Region Xinjiang. Gemäß dem am 23. Dezember 2021 erlassenen und am 21. Juni 2022 in Kraft getretenen UFLPA dürfen Unternehmen künftig nur noch Produkte aus der Provinz Xinjiang in die USA importieren, die nachweislich ohne den Einsatz von Zwangsarbeit abgebaut, produziert oder hergestellt wurden. Für Importe aus Xinjiang gilt bei der Wareneinfuhr in die USA eine umgekehrte Beweislast, die Vermutung muss vor dem Warenimport in die USA erst widerlegt werden. Vor allem die Textilbranche ist davon stark betroffen.
Unsere Empfehlung
Mit Verabschiedung des 6. Sanktionspakets seitens der EU gegen Russland empfehlen wir auch verstärkt, das Datenabonnement um die Sanktionslisten CAATSA – U.S.Department of State sowie MEU – Military End User List (U.S. Bureau of Industry and Security) zu erweitern.
Sehen Sie in unserem Listenportfolio, welche Sanktionslisten für den FORMAT-SAM angeboten werden. Oder bestellen Sie gleich heute noch die neue Liste.